Nur eine richtige Bewertung bringt den optimalsten Wert.
Seit Juni 2021 wurden die Anforderungen an die Qualifikation von Immobiliengutachtern im Bewertungsgesetz deutlich verschärft – mit dem Ziel, die Qualität, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Verlässlichkeit von Immobilienbewertungen spürbar zu verbessern.
Bis Juni 2021 machte § 198 BewG keine Vorgaben zur Qualifikation von Gutachtern für Verkehrswertgutachten. Seitdem sind nur noch Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Gutachterausschüssen oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen zulässig.
Es gibt verschiedene Arten von Gutachten. Grundsätzlich sollte man hier mit Experten zusammen arbeiten.
Dies erleichtert die Immobilien-Bewertung und nachfolgende Entscheidungsfindung.
Ich arbeite mit zertifizierten Sachverständigen zusammen – für höchste Qualität und maximale Entscheidungssicherheit. So lassen sich finanzielle Fehlentscheidungen vermeiden.
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